Beglaubigte Übersetzungen durch
öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin in französischer und englischer Sprache.
Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzter, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.
vor Ort und zu Gericht
bei geschäftlichen Anlässen
bei Privatkunde
beglaubigter Abschrift
beglaubigter Kopie
beglaubigtem Original
Leistungsverzeichnis Fachübersetzungen in folgenden Bereichen: